Privatrente kann Sozialleistung kosten (SG Mainz, Az.: S 7 AS 249/06): Anders als die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Versicherungen zählt eine private Rentenversicherung in Hinblick auf Sozialleistungen zum verwertbaren Vermögen. Erst wenn dieses Vermögen aufgebraucht ist, können Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.
Denn bei den staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen ist sichergestellt, dass sie tatsächlich zur Altersvorsorge und nicht etwa für Luxusartikel ausgegeben wird. |
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