
| Welche Auswirkungen hat die Einteilung in Steuerklasse I/0 bei der Berechnung der Startgutschrift? |
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Die
Startgutschrift schreibt den Status am Stichtag 31.12.2001 fest, ohne
die Berücksichtigung späterer Änderung oder einer vormals bestandenen
Ehe. Einzahlungsbeträge und Auszahlungsleistungen sind nicht
äquivalent, daher ist durch die Einteilung in Steuerklasse I/0 von
einer hohen Benachteiligung auszugehen.
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