Betreuungsverfügungen können im Zentralen Versorgungsregister der Bundesnotarkammer registriert werden (www.vorsorgeregister.de). Vor der Einleitung eines Betreuungsverfahrens fragen die Vormundschaftsgerichte dort online und verschlüsselt ab, ob für den Betreuungsbedürftigen bereits eine Vorsorgevollmacht besteht. Häufig erübrigt sich auf diese Weise ein gerichtliches Betreuungsverfahren. |
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