JTCLASSBLU 15
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Beratung/den Rechtsstreit?
Teilweise wird das Zusatzversorgungsrecht, je nach Versicherer dem Vertragsrecht oder dem Arbeitsrecht zugeordnet. Diese Bereiche sollten daher versichert sein. Bei Angelegenheiten, den Systemwechsel, bzw. die Startgutschriften betreffend, gilt der Versicherungsfall als am 01.01.2002 eingetreten, so dass die Versicherung bereits zu diesem Zeitpunkt bestanden haben sollte. Der Rechtsschutz kann aber vorab vom Rechtsanwalt erfragt werden.