
| Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Beratung/den Rechtsstreit? |
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Teilweise
wird das Zusatzversorgungsrecht, je nach Versicherer dem Vertragsrecht
oder dem Arbeitsrecht zugeordnet. Diese Bereiche sollten daher
versichert sein. Bei Angelegenheiten, den Systemwechsel, bzw. die
Startgutschriften betreffend, gilt der Versicherungsfall als am
01.01.2002 eingetreten, so dass die Versicherung bereits zu diesem
Zeitpunkt bestanden haben sollte. Der Rechtsschutz kann aber vorab vom
Rechtsanwalt erfragt werden.
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