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Urteile zum Verwaltungsrecht: Gewerbeordnung / Sozialhilfe / Straßenrecht u.a. Drucken

Hier finden Sie interessante Entscheidungen und Urteile verschiedener Gerichte zum Verwaltungsrecht. Urteile z.B. zu:

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  1. Gewerbeordnung
    Spielhallenerlaubnis für Internetcafes erforderlich
    OVG Berlin, Urteil vom 12.05.2004 - 1 B 20.03

    Wer ein Internetcafe eröffnen will, muss eine Spielhallenerlaubnis beantragen.

    Hierauf wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin im Fall eines Unternehmers hin, der in seinem Ladenlokal Computer aufgestellt hatte. Diese konnten von den Kunden sowohl zum Surfen im Internet als auch zum Spielen von festinstallierten Computerspielen genutzt werden. Das zuständige Wirtschaftsamt untersagte die weitere Betriebsfortführung.

    Das OVG bestätigte diese Entscheidung. Es verwies dabei auf die Gewerbeordnung, nach der das Betreiben einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens erlaubnispflichtig sei, wenn ausschließlich oder überwiegend Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeiten geboten würden. Unerheblich sei, ob die Computer tatsächlich überwiegend zu diesem oder einem anderen Zweck verwendet würden. Schon der Umstand, dass die festinstallierten Computerspiele für alle Gäste offen stünden, habe einen spielhallenähnlichen Betrieb zur Folge. Dies führe zu einer Gefahr für die Jugend.
  2. Straßenrecht
    Ruhestörung: Bushaltestelle vor Haustür muss hingenommen werden
    Hessischer VG, Urteil vom 8.07.2002

    Ein Anwohner kann sich gegen die Einrichtung einer Bushaltestelle vor der Haustür nicht wehren. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel räumt der Straßenverkehrsbehörde bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Bushaltestelle einen weiten Ermessensspielraum ein. Gegenüber den anfallenden Motoren- und Bremsgeräuschen können dabei insbesondere die Anforderungen an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Bedürfnisse des öffentlichen Personennahverkehrs berücksichtigt werden.
  3. Sozialhilfe
    Kein grundsätzlicher Anspruch auf Sozialhilfe für einen PC
    Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.06.2003 - 4 LB 279/02

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Schüler nicht in jedem Fall einen Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe haben, damit sie sich einen PC anschaffen können. Um für einen PC mit Internetanschluss Sozialhilfe zu bekommen, muss die Schule die Nutzung eines PC außerhalb des Unterrichts voraussetzen und die schulischen Angebote dürfen dafür nicht ausreichen. Wird ein Schüler im Vergleich zu seinen Mitschülern benachteiligt, weil er keinen eigenen Computer hat, kann Sozialhilfe gewährt werden. Die Voraussetzungen für die Sozialhilfe sind aber nur gegeben, wenn der Schüler auf die Nutzung eines eigenen Computers angewiesen ist.

 

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