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Beihilfe - Beihilfeleistungen Drucken

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die Beihilfe ist Teil der Alimentation und damit der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.

Sie wird auf Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Erstattet werden 50 bis 80 % der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. Unsere Leistung umfasst u.a. folgende Punkte

  • Beihilferecht
  • Beihilfeleistungen im Krankheitsfall
  • Beihilfeleistungen bei Dienstunfall
  • Prüfung von Beihilfebescheiden
  • Kostenübernahme für alternative Heilmethoden
  • Kostenübernahme aufgrund Fürsorgeverpflichtung

 Hier finden Sie die einschlägigen Rechtsvorschriften:

 

Wir beraten und vertreten Sie in allen beamtenrechtlichen Fragen sowie zum Thema Beamtenversorgung und Beihilfe. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an!
 
Kontaktinformationen:
Rechtsanwalt Christian Wagner
Stemmer, Huck & Kollegen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft

Tel. 0721/93 100-20
Fax 0721/93 100-928
Postanschrift: Rüppurrer Straße 4, 76137 Karlsruhe
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