
| Beihilfe - Beihilfeleistungen |
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Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die Beihilfe ist Teil der Alimentation und damit der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Sie wird auf Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Erstattet werden 50 bis 80 % der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. Unsere Leistung umfasst u.a. folgende Punkte
Hier finden Sie die einschlägigen Rechtsvorschriften:
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