
| EuGH: Berücksichtigung von Zeiten des Mutterschutzes |
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| Geschrieben von: RA Christian Wagner | |
| Sonntag, den 11. Mai 2008 um 22:51 Uhr | |
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Urteil des EuGH (Urt. v. 13. Jan. 2005, C-356/03) zur Berücksichtigung von Zeiten des Mutterschutzes, Versicherungspflicht bei Versicherten der VBL: Leitsatz: Art. 6 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit in der durch die Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dez. 1996 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er nationalen Bestimmungen entgegensteht, nach denen eine Arbeitnehmerin während des teilweise vom Arbeitgeber bezahlten gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs keine Anwartschaften auf eine Versicherungsrente, die Teil eines Zusatzversorgungssystems ist, erwirbt, weil die Entstehung solcher Anwartschaften davon abhängt, dass die Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs steuerpflichtigen Arbeitslohn erhält. Für nähere Informationen zu diesen Themen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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