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Verdi-Bericht: Bisher keine Einigung betreffend der Reform der Zusatzversorgung Drucken

Verdi-Bericht vom 12.05.2011 zum Thema:

Zusatzversorgung nun rechtssicher gestalten
- Noch keine Angebote -

Der Bundesgerichtshof erklärt in seinem Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - die Startgutschriften für rentenferne Versicherte für unwirksam. Das Gericht beanstandete, dass die Vollversorgung in vielen Fällen nicht erreichbar ist und Spät-Einsteiger benachteiligt werden. Später kamen weitere Entscheidungen oberster Gerichte zu Mutterschutzzeiten, zu Lebenspartnerschaften und beitragsfrei Versicherten hinzu.

Der Bericht behandelt das Ergebnis der Tarifverhandlungen vom 10.05.2011.

Nach dem Bericht wollte ver.di schon 2009 über Lösungen mit den Arbeitgebern verhandeln. Dies sei jedoch nicht möglich gewesen, weil die Arbeitgeber die notwendigen Korrekturen mit Wünschen zu Leistungsverschlechterungen verbanden. Erst als sie diese Position räumten, sei nun der Weg frei für eine sachbezogene Korrektur der Zusatzversorgung mit dem rechtlich notwendigen Umfang. Dazu habe ver.di am 10.05.2011 mit Bund, Ländern und den Kommungen verhandelt.

Im Kern gehe es nun um Verbesserungen für die damaligen "Rentenfernen" und Besserstellungen für die anderen genannten Personenkreise.

Ein %-Betrag sei in den Verhandlungen noch nicht genannt worden.

Ver.di will nach eigenen Angaben die Reform nach immerhin einem Jahrzehnt abschließen und habe die Arbeitgeber aufgefordert, im nächsten Termin ein ordentliches Angebot vorzulegen.

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