
| Aktuelles Urteil zu Gegenwertgutachten bei Ausscheiden eines Arbeitgebers im Öffentlichen Dienst |
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Auch der Ausstieg von Institutionen aus der öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung spielt eine immer größere Rolle. Dazu ein denkwürdiges Urteil des Landgerichts Mannheim: Interessant ist, dass die VBL vor dem Landgericht glatt unterlegen ist und zur Rückzahlung von 400.000 Euro an den Kläger verurteilt wurde. Die Richter weisen im Urteil auf Seite 13 ausdrücklich drauf hin: "Unangemessen ist eine benachteiligende Klausel, wenn der Verwender* durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich die eigenen Interessen auf Kosten des Vertragspartners** durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. *) hier: die VBL als Beklagte Kommentierung folgt. Wir vertreten Sie in allen Fragen betreffend der Zusatzversorgung, Betriebsrente, Mitgliedschaft bei der VBL, Sanierungsgeld, Gegenwertgutachten usw. Nehmen Sie hierzu unverbindlich Kontakt mit uns auf! Kontaktinformationen:
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