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Rechtsmittel gegen VBL-Bescheide
Rechtsmittel gegen Bescheide der VBL PDF Drucken
Geschrieben von: RA Christian Wagner   
Montag, den 12. Mai 2008 um 07:31 Uhr
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Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Startgutschrift, der Rechtmäßigkeit der Umstellung oder der Höhe der bisher erworbenen Rentenanwartschaften aber auch Probleme mit Ihrer Rentenmitteilung und ähnlichem haben, beraten wir Sie gerne.

Nachfolgend finden Sie rechtliche Hinweise, worauf Sie bei Erhalt einer Startgutschrift, Rentenmittelung usw. zu achten haben.


1. Überprüfen Sie die Startgutschrift, die Sie von der VBL erhalten!

Bei der Berechnung der Startgutschrift erfolgt eine ausschließliche stichtagsbezogene Berücksichtigung des Familienstandes zum 31.12.2001, auf deren Basis die Differenzierung nach Steuerklasse III bzw. I erfolgt; ein späterer Wechsel der berücksichtigten Steuerklasse ist angeblich ausgeschlossen. Diese stichtagsbezogene Berücksichtigung des Familienstandes kann unter Umständen zu Nachteilen bei der Festsetzung und Höhe der Startgutschrift führen. Es ist deshalb dringend geboten, die Startgutschrift auf die Richtigkeit der Versicherungsdaten und gemeldeten Entgelte zu überprüfen.

Bei Wiederheirat vor der Verrentung, oder soweit Kindergeldanspruchsberechtigung zum Zeitpunkt der späteren Verrentung vorliegt, sollte auf Wiedereinräumung der Steuerklasse III / 0 in der Startgutschrift geklagt werden.

Nach Erhalt der Startgutschrift können/müssen Sie innerhalb von 6 Monaten Beanstandung (= außergerichtliche Rechtsmittel) gegen die Startgutschrift einlegen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Kürzungen im VBL-Versorgungsrecht - Fehler in der Startgutschrift


Die Beurteilung der jetzigen rechtlichen Lage bei der Feststellung der Anwartschaften zum 31. Dez. 2001 im VBL-Zusatzversorgungssystem (Startgutschrift) setzt eine gewisse Kenntnis des bisher gültigen Rechts voraus, um die Kürzungen und die zahlreichen nachteiligen Bestimmungen zu bemerken...



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