
| Behindertenrecht: Eltern volljähriger Schwerbehinderter haben unter Umständen Anspruch auf Kindergeld |
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| Geschrieben von: RA Christian Wagner | |||
| Dienstag, den 13. Mai 2008 um 20:17 Uhr | |||
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Nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts haben Eltern volljähriger Schwerbehinderter unter Umständen Anspruch auf Kindergeld Das geht aus einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel hervor. Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn sich das Kind um einen Arbeitsplatz bemüht. Maßgeblich sei allein, ob es Erfolg habe, denn nur dann sei es in der Lage, sich selbst zu ernähren, so dass kein Bedürfnis für eine staatliche Unterstützung bestehe. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Vaters statt. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hatte den Antrag auf Kindergeld für die zu 100 Prozent schwerbehinderte Tochter abgelehnt. Zur Begründung hatte sie geltend gemacht, die Tochter habe eine Ausbildung zur Großhandelskauffrau abgeschlossen und bemühe sich um einen Arbeitsplatz. Also sei sie arbeitsfähig und nicht mehr kindergeldberechtigt. Das Finanzgericht sah den Fall anders. Bei der Tochter dürfe aufgrund ihres hohen Behindertengrades vermutet werden, dass sie ihren Unterhalt nicht aus eigener Kraft finanzieren könne. Diese Vermutung wäre erst widerlegt, wenn sie tatsächlich Arbeit finden würde. Bis zu diesem Zeitpunkt müsse unterstellt werden, dass gerade ihre Behinderung einer erfolgreichen Arbeitsplatzsuche entgegenstehe.
Das Urteil können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Urteil des Hessischen Finanzgerichts, vom 11.05.2007 zu Az. 2 K 3871/06 Gerne beraten wir Sie in allen rechtlichen Fragen zum Sozial-, Renten-, Behindertenrecht usw. Nehmen Sie hierzu unverbindlich mit unserer Kanzlei Kontakt auf.
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