
| Ungültiges Testament bei Demenz |
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| Geschrieben von: RA Christian Wagner | |
| Dienstag, den 12. August 2008 um 09:57 Uhr | |
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Ungültiges Testament bei Demenz Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes München ist das Testament eines Demenzkranken ist nicht in jedem Fall wirksam. Je nachdem, wie stark die Krankheit ausgeprägt ist, kann es sein, dass durch die Demenz die Testierfreiheit ausgeschlossen ist. Im konkreten Fall hatte ein Sachverständigengutachten ergeben, dass ein an Demenz erkrankter Erblasser nicht über die erforderliche geistige Urteilsfähigkeit verfügte, um sein Testament zu verfassen. Deshalb war es ungültig. Wir führen laufend Gerichtsverhandlungen zur Frage der Testierunfähigkeit bei Alzheimer- und Demenzpatienten. Benötigen Sie Hilfe, setzen Sie sich einfach und unverbindlich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktinformationen:
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