
| 13. Gehalt zählt für die Rente |
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| Geschrieben von: RA Christian Wagner | |||
| Montag, den 21. Juli 2008 um 20:49 Uhr | |||
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Das 13. Monatsgehalt zählt bei der Berechnung der Betriebsrente mit. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (Az. 3 AZR 6/09) entschieden. Das 13. Gehalt sei kein Weihnachtsgeld, sondern Arbeitsentgelt und müsse deshalb in die Berechnung mit einbezogen werden.
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