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Ein-Euro-Job kann Erwerbsminderungsrente ausschließen |
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Geschrieben von: RA Christian Wagner
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Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger – so genannte 1 Euro-Jobs – können der Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen. Das SG Dortmund (Urt. v. 17.12.2008, Az.: S 26 R 40/08) hat entschieden, dass der Kläger noch mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig und damit nicht voll erwerbsgemindert sei. Die beim Kläger vorliegende soziale Phobie, ein Alkoholmissbrauch und eine depressive Störung hinderten ihn nicht daran, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies ergebe sich aus dem Ergebnis der medizinischen Beweisaufnahme und dem Umstand, dass der Kläger als Hausmeistergehilfe eine zumutbare Tätigkeit tatsächlich ausübe. Zwar handele es sich bei der Arbeitsgelegenheit nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Gleichwohl bestätige die tatsächliche Arbeitsleistung im Rahmen des Ein-Euro-Jobs die Erwerbsfähigkeit des Klägers.
Wir beraten Sie auch hinsichtlich der Fragestellungen eines Hinzuverdienstes - auch neben einer vollen Erwerbsminderungsrente.
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