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Sanierungsgeldberechnung der VBL für 2002 - 2005 unwirksam Drucken

Sanierungsgeldberechnung der VBL für 2002 - 2005 für tausende beteiligte Arbeitgeber bei der VBL unwirksam!

Das Landgericht Mannheim hat in einer Entscheidung vom 23.04.2010 zum Az. - 7 O 346/08 - entschieden, dass die pauschale prozentuale Berechnung des Sanierungsgeldes bei der VBL - in der Regel mit 1 - 2 % vom Brutto - rechtswidrig ist und die Arbeitgeber, die Nettoeinzahler sind, benachteiligt.

Nach Auffassung der Kammer steht es mit dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung nicht in Einklang, "wenn einzelne Beteiligte, die in erheblichem Umfang Personal abgebaut haben und deshalb nicht mehr im selben Umfange wie zuvor zur Finanzierung des Systems beitragen, zu Lasten von anderen Beteiligten begünstigt werden, weil sie selbst keine höheren Beiträge erbringen müssen, die den Umfang des Personalabbaus und die sich hieraus ergebende Störung des Verhältnisses von zufließenden Beiträgen und auszuzahlenden Rentenbeträgen kompensieren".

Es liegt nach Auffassung des Landgerichtes eine versicherungsfremde Umverteilung individuell zu tragender Lasten vor. Die Benachteiligung ist "unangemessen". Das Landgericht stellt fest, dass die kommunalen Arbeitgeber "nur in geringem Maße" bei der VBL repräsentiert sind. Die so genannten "sonstigen Beteiligten" seien hingegen "gar nicht beteiligt". Im Ergebnis ist daher § 65 Abs. 3 VBLS i.d.F.v. 2002 - 2005 nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam!

Die Unwirksamkeit der Satzungsregelung zum Sanierungsgeld 2002 - 2005 hat ferner zur Folge, dass ein "Rückzahlungsanspruch" besteht.

Insoweit wird dieser allerdings nur greifen, wenn entweder Klage erhoben oder ein Verzicht auf die Verjährungseinrede durch die VBL erklärt wurde. Wegen dieser individuellen Rechtssituation wird jeder Arbeitgeber selbst entscheiden müssen, wie er sich nunmehr verhält.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen betreffend der Beteiligung bei der VBL oder anderen Zusatzversorgungskasse, Sanierungsgeld, Gegenwertforderungen usw. Nehmen Sie hierzu unverbindlich Kontakt mit uns auf!

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