Der Bereich der "Arbeitgebervertretung" betrifft Probleme im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Zusatzversorgungskassen.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, welche in vertraglicher Verbindung mit Zusatzversorgungskassen stehen hinsichtlich
- Verträge
- Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL
- Gegenwertgutachten
- Übernahmeproblematiken
- Ausgliederung von Einrichtungen sowie
- Sanierungsgelder
Wird die Versorgung nicht mehr über die Zusatzversorgungseinrichtung (VBL, KZVK usw.) durchgeführt, weil wir z.B. erreichen konnten, dass die Beteiligung gekündigt wurde, beraten wir Sie auch hinsichtlich einer Betriebsrente Ihrer Mitarbeiter über andere Wege. In diesem Zusammenhang arbeiten wir eng mit verschiedenen Systemanbietern für die Einrichtung und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung zusammen. Unsere Beratung und Vertretung erfolgt umfassend und beleuchtet alle Problemkreise immer mit einem Blick auf die Zukunft des Unternehmens oder der Einrichtung.
Beachten Sie hierzu bitte die nachfolgenden Beiträge. Klicken Sie bitte auf eine der Überschriften:
|