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Geschrieben von: RA Christian Wagner
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Montag, den 12. Mai 2008 um 08:30 Uhr |
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Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der
Startgutschrift, der Rechtmäßigkeit der Umstellung oder der Höhe der bisher erworbenen
Renten haben, beraten wir Sie sehr gerne.
Broschüre: Kürzungen im VBL-Versorgungsrecht - Fehler in der Startgutschrift hier zum download.
- Überprüfen Sie die Startgutschrift, die Sie von der VBL erhalten!
Die am 31.12.2001 noch
nicht 55jährigen Beschäftigten erhalten zur Zeit von der VBL ihre Startgutschrift.Bei der Berechnung der Startgutschrift erfolgt eine
ausschließliche stichtagsbezogene Berücksichtigung des Familienstandes zum
31.12.2001, auf deren Basis die Differenzierung nach Steuerklasse III bzw. I
erfolgt; ein späterer Wechsel der berücksichtigten Steuerklasse ist
ausgeschlossen. Diese stichtagsbezogene Berücksichtigung des Familienstandes
kann unter Umständen zu Nachteilen bei der Festsetzung und Höhe der Startgutschrift führen. Es ist deshalb dringend geboten, die Startgutschrift auf die Richtigkeit der Versicherungsdaten und gemeldeten Entgelte zu
überprüfen.Nach Erhalt der Startgutschrift können/müssen Sie innerhalb von 6 Monaten Widerspruch gegen die Startgutschrift einlegen, um Ihre
Ansprüche zu sichern.
- Kürzungen im VBL-Versorgungsrecht - Fehler bei der Startgutschrift
Die Beurteilung der
jetzigen rechtlichen Lage bei der Feststellung der Anwartschaften zum 31. Dez.
2001 im VBL-Zusatzversorgungssystem (Startgutschrift) setzt eine gewisse
Kenntnis des bisher gültigen Rechts voraus, um die Kürzungen und die
zahlreichen nachteiligen Bestimmungen überhaupt zu bemerken...
Die Darstellung der Fehler bei der
Startgutschrift können Sie hier als PDF-File herunterladen.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 12. Mai 2008 um 08:35 Uhr |