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Gerne beraten und vertreten wir Sie sach- und fachkundig gegenüber den Zusatzversorgungskassen (VBL, Rheinische, Emder und Katholische Zusatzversorgungskasse etc.). Auch Probleme, wie das neue Sanierungsgeld und die Gegenwertforderung für Arbeitgeber, werden in mehreren von uns vertretenen Klagen behandelt.
Sie finden hier Informationen zu den Zusatzversorgungskassen sowie Urteile, rechtliche Hinweise, häufig gestellte Fragen und vieles mehr. Unsere Tätigkeit umfasst die vollständige Beratung zu Fragen des Zusatzversorgungsrechts, insbesondere zu den aktuellen Fragen des VBL-Sanierungsgeldes, der Gegenwerte (Zahlung bei Ausscheiden von Arbeitgebern aus der VBL) sowie Startgutschriften und Verrentungsmitteilungen.
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