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Informationen zum Arbeitsrecht

Hier finden Sie nützliche Informationen zum Arbeitsrecht.

Neben unserer Tätigkeit im gesamten Rechtsgebiet des Arbeitsrechts finden Sie hier insbesondere Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dieses Gesetz, richtig angewandt, kann Diskriminierungen sowie Mobbing bei der Arbeitsanbahnung, während des Arbeitsverhältnisses usw. verhindern.

Neben Informationen zu den Bereichen

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Aktuelle Rechtsprechung zum AGG
- Weiterführende Informationen

schulen wir Sie direkt in Ihrem Unternehmen oder in unseren Räumichkeiten zum rechtssicheren Umgang mit dem AGG. Für weitere Informationen klicken Sie nachfolgend bitte auf "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen".

Bitte klicken Sie unten jeweils auf "Weiterlesen", um den gesamten Text lesen und ggf. drucken zu können.



Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen Drucken
Geschrieben von: RA Christian Wagner   
Montag, den 12. Mai 2008 um 15:49 Uhr

Unternehmen werden zukünftig in vielfacher Weise mit diesem Gesetz in die Pflicht genommen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt für jedes Unternehmen, das heute schon Mitarbeiter hat oder Mitarbeiter einstellen möchte.

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Urteil: Lebensaltersstufen im Vergütungssystem des BAT sind unzulässige Altersdiskriminierung Drucken

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Urteil: Kappungsgrenze in der betrieblichen Altersversorgung Drucken

Der Dritte Senat des BAG sah es als rechtmäßig an, dass die Versorgungsordnung vorsieht, dass die monatliche Altersrente für jedes Dienstjahr 0,8 Prozent, höchstens aber 20 Prozent des letzten Arbeitsentgelts beträgt.

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Urteil: Ablehnung eines objektiv ungeeigneten Bewerbers ist keine Diskriminierung Drucken
Geschrieben von: RA Christian Wagner   
Montag, den 12. Mai 2008 um 15:44 Uhr

Ein Krankenpfleger war in Vollzeit mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.400 Euro beschäftigt. Aus dieser Position heraus bewarb er sich auf die Stellenanzeige einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis, in der eine "Arzthelferin mit mehrjähriger Berufserfahrung" gesucht wurde. Die Vollzeitstelle war mit 1.300 Euro dotiert. In der Anzeige wurden auch Kompetenzen bei der Durchführung der Patienten- und Praxiserwaltung gefordert. Der Krankenpfleger erhielt eine Absage. Er fühlt sich wegen der allein in weiblicher Form ausgeschriebenen Stelle diskriminiert und verlangt eine Entschädigungszahlung.

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Urteil: Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht Drucken
Geschrieben von: RA Christian Wagner   
Montag, den 12. Mai 2008 um 15:41 Uhr

Das AGG gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält.

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Urteil: Verbot der Altersdiskriminierung: Sozialauswahl mit Bildung von Arbeitsgruppen Drucken
Geschrieben von: RA Christian Wagner   
Montag, den 12. Mai 2008 um 15:38 Uhr

 

Ein etwa - inhaltlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates übereinstimmender - allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts steht Regelungen, die an das Lebensalter anknüpfen, nicht im Wege, so lange sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind.

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Urteil: Höchstbegrenzung einer Sozialabfindung - Altersdiskriminierung Drucken
Geschrieben von: RA Christian Wagner   
Montag, den 12. Mai 2008 um 15:33 Uhr

 

Die Höchstbegrenzung einer mit Alter und Betriebszugehörigkeit steigenden Sozialplanabfindung stellt auch unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben keine nach § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG a.F. verbotene Benachteiligung älterer Arbeitnehmer dar.

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